Wort davor: Lizitation
Lizitationsrecht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
das Recht, eine Versteigerung herbeizuführen.
- Belegtext:
soll keiner, der nicht vorher gnungsam erhebliche ursachen bey dem judice subhastationis dociret, und dessen einwilligung erlanget, sein erhaltenes licitations-recht an einen andern ... abzutreten befugt seyn
Datierung: 1696
Fundstelle: CCMagdeb. II 161
- Datierung: 1752
Fundstelle: Greneck 333
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
Wort danach: Lizitator
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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