Wort davor: Lizenz
lizenzieren
Wortklasse: Verb
Wortbildungshinweis: zu
Lizenz.
lizenzieren (I)
Erklärung:
erlauben, genehmigen.
- Belegtext:
ick consentiere efte licenciere proprietatem to hebbende to delende effte tho besittende
Datierung: 1471
Fundstelle: SchleswHUSamml. I 393
- Belegtext:
licentiren ... einem die erlaubnus, was zu thun, geben
Datierung: 1728
Fundstelle: Sperander 343
- Datierung: 1825
Fundstelle: SammlBadStBl. II 252
lizenzieren (II)
Erklärung:
jem. aus dem Dienst entlassen.
- Datierung: 1571
Fundstelle: Roth 325
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
hat ... ein pfleger ex officio bevelch ainen oder mehr richter zu licenzieren und abzusezen, so beschieht es auf nachvolgende formb
Datierung: 1653
Region/Autor/Textsorte:
Oberösterreich
Fundstelle: ÖW. XII 838
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
er [Oberst] kan die gemeinen soldaten licentiren und annehmen nach seinem gefallen
Datierung: 1702
J.S. Gruber, Die heutige ... Kriegs-Disciplin ... (Frankfurt u. Leipzig 1702) 53
- Datierung: 1710
Fundstelle: Nehring,Lex. 257
Wort danach: Lizenzierung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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