Wort davor: Lizenteinnahme

Lizenteinnehmer
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: zur Erhebung von Lizent (I) amtlich bestellter und vereidigter Einnehmer (I 1).

Wort danach: Lizent(en)werk

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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