Wort davor: Litus

Litz(en)bruder
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: zunftmäßig gebundener, städtisch bestellter und beeidigter Ablader (II) und Auflader von (akzisepflichtigem) Stückgut.

Wort danach: Lizenser

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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