Wort davor: Litispendenz
Litisreassumtion
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
förmliche Wiederaufnahme eines Rechtsstreits nach Versterben einer Partei durch deren Rechtsnachfolger.
sprachliche Erläuterung:
Grdw. zu lat. reassumere 'wieder aufnehmen'.
- Belegtext:
wenn ein ... theil zeit waehrenden processes verstirbet, so haben, bisherigem gerichts-brauch nach, die erben zur litis reassumtion citiret, und ueber diesem passu, ob der proceß
zur gnuege reassumiret oder nicht, erkennet werden muessen
Datierung: 1670
Fundstelle: GothaGO. 24
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
[in Bergsachen:] es soll keine litis-reassumtion statt haben, sondern ein ieder successor, er sey als ein erbe, und also universalis, oder sonst ex alia
causa singularis, den proceß in dem stande, die ihn derjenige, von dem er causam hat, verlassen, ohne der formalitaet einer absonderlichen reassumtion fortzusetzen verbunden seyn, denn die sache gehet
allemahl mit ihrer nutz- und beschwerung von einem besitzer auf den andern
Datierung: 1713
Fundstelle: CAug. II 1 Sp. 476
- Datierung: 1724
Fundstelle: CAug. I 2424
- Datierung: 1738
Fundstelle: Hayme 636
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- in Google Books
- Belegtext:
von der litis-reassumtion und renunciation
Datierung: 1781
Fundstelle: CJFrid. I 20
- Datierung: 1793
Fundstelle: Schwarz,LausWB. III 250
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Wort danach: Lito
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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