Wort davor: Litisdenunziat
Litisdenunziation
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Streitverkündung an einen Dritten, der von dem Ausgang eines Prozesses betroffen sein kann (zB. durch Regreßforderungen).
- Belegtext:
wenn aber der, welchem der krieg angekuendiget, auf demselben termin nicht erscheinet, soll derowegen die sache laenger nicht verschoben werden, sondern nichts minders beklagter, zu verfahren schuldig
seyn, und sich auf die bescheidene litis-denunciation, welche hierdurch ihre krafft und wuerckung erreichet, hinwiederumb an seinem auctore zu erholen haben
Datierung: 1622
Fundstelle: SächsGO. 1080
- Belegtext:
wir wollen, daß die litis-denunciation, oder ankuendigung des krieges-rechtens, vor und nach der befestigung, wenn nur das jus autoris, oder dessen, dem die denunciation geschiehet,
noch integrum, und die sache noch nicht durch ein rechts-kraefftig urtheil eroertert worden, statt finden soll
Datierung: 1670
Fundstelle: GothaGO. 22
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- Belegtext:
von der litis denunciation oder ankuendigung des krieges
Datierung: 1686
Fundstelle: CCMagdeb. II 44
- Datierung: 1724
Fundstelle: CAug. I 2420
- Datierung: 1738
Fundstelle: Zedler XVII 1674
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1753
Fundstelle: CJBavJud. VIII Übschr.
- Belegtext:
von der litis-denunciation, adcitation und nomination
Datierung: 1781
Fundstelle: CJFrid. I 17
- Belegtext:
diese aufforderung zur mitvertretung desjenigen, welcher fuer schadloshaltung haftet, heißt litisdenunciation ... ihr zweck ist mitvertretung, der grund ruht in dem interesse
desjenigen, welchem eine regreßklage bevorsteht, und der hohen wahrscheinlichkeit, durch ihn vertheidigungsgruende zu erhalten
Datierung: 1801
Fundstelle: Gönner,GemProz. II 177
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
litisdenunciation ist ... die handlung, worin ein streitender theil von einem rechtsstreite demjenigen, der ihm zur schadloshaltung verbunden ist, nachricht giebt, damit er ihm
bey dem streite beystehe. es kommt hiebey weder auf den grund der schadloshaltung noch auf die person der streitenden theile an
Datierung: 1801
Fundstelle: Gönner,GemProz. II 180
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1802
Fundstelle: RepRecht X 79
- Datierung: 1821
Fundstelle: SammlLivlLR. 1933
- Datierung: 1830
Fundstelle: Puchta,Justizämter II 16
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Wort danach: Litiskonsorte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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