Wort davor: Litisdenunziant
Litisdenunziat
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
in einem Prozeß diejenige Person, an die eine Litisdenunziation ergeht.
- Belegtext:
wenn ... der litis-denunciat in angesetztem termin ... nicht erscheinet, so soll doch ... die litis-denunciation ihren effect haben, und der litis-denunciant ... sich an seinem
autore vor dem gerichte ... zu erholen befugt seyn
Datierung: 1670
Fundstelle: GothaGO. 23
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1682
Fundstelle: CAug. II 1 Sp. 2044
- Datierung: 1696
Fundstelle: CCMagdeb. II 133
- Belegtext:
nebst denen partheyen, auch der litis-denunciat mit beyfuegung derer abschrifften von der litis-denunciation und der klage [zu dem Termin] citiret [wird]
Datierung: 1724
Fundstelle: CAug. I 2420
- Datierung: 1724
Fundstelle: CAug. I 2421
- Datierung: 1740
Fundstelle: Klingner I 544
Faksimile
- Datierung: 1781
Fundstelle: CJFrid. I 17 § 12 uö.
Wort danach: Litisdenunziation
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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