Wort davor: Litigant
litigieren
Wortklasse: Verb
Erklärung:
aus gleichbed. lat. litigare 'gerichtl. streiten, prozessieren'.
- Datierung: 1538
Fundstelle: Staphorst,HambKG. I 4 S. 470
- Belegtext:
wann befindlich, daß sich jemand mit unbilligkeit, muhtwilliger weise unterstehet zu litigiren, er sey klaeger oder beklagter, der oder dieselbigen sollen die unkosten dem andern
theil auf maessigung des richters zu erlegen pflichtig seyn
Datierung: 1586
Fundstelle: CStHols. VII 104
- Belegtext:
tragen hoffsleute billig groß beschwehr, vor einen solchen richter zu litigiren und sich judiciren zu laßen, welcher selbsten pars und also zugleich retorem et judicem sich erweißet
Datierung: 1665/75
Fundstelle: RhW. III 1 S. 226
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
litigirende ohne noth ... sollen alle unkosten ersetzen und gestrafft werden
Datierung: nach 1724
Fundstelle: CAug. II 1 Reg.
- Datierung: 1757
Fundstelle: RevalStR. I 251
Faksimile
- Datierung: 1789
Fundstelle: ForschHambHandelsg. III 178
Wort danach: litik
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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