Wort davor: litigieren
litik
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung:
klein, gering.
sprachliche Erläuterung:
Nbf. littik, nur fries.; zur Etym. vgl. NlWB. 413.
vgl.
lessa,
lützel,
lützig.
litik (I)
Erklärung:
als qualifizierendes Merkmal.
litik (II)
Erklärung:
in besonderer rechtl. Verwendung.
litik (II 1)
Erklärung:
bei Münzbezeichnungen: von geringerem Münzfuß.
Sachhinweis:
His,FriesStrR. 28f.
litik (II 2)
Erklärung:
litik Geld (IV 8) Wergeld in geringerer Mark.
litik (II 3)
Erklärung:
hu- gra-t, hu- li-tik wie groß oder wie klein auch immer, 'die Größe (einer Körperverletzung) ist ohne Einfluß auf die Rechtsfolge'.
- Belegtext:
hu grat sa thio lemethe is, hu litic sa se is fonta barnande bronde and fonta wallanda wetere, sa scel man alle tha deda beta bi alsadenre bote [wie schwer oder
wie leicht die Verstümmelung durch das heiße Feuer oder das kochende Wasser auch ist, man soll alle Verletzungen mit solcher Buße entgelten]
Datierung: 1. Hälfte 15. Jh.
Fundstelle: FivelgoR. 128
Textarchiv: FivelgoR. 128
Wort danach: litikia
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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