Wort davor: litigieren

litik
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung: klein, gering.
sprachliche Erläuterung: Nbf. littik, nur fries.; zur Etym. vgl. NlWB. 413.
vgl. lessa, lützel, lützig.

litik (I)
Erklärung: als qualifizierendes Merkmal.

litik (II)
Erklärung: in besonderer rechtl. Verwendung.

litik (II 1)
Erklärung: bei Münzbezeichnungen: von geringerem Münzfuß.
Sachhinweis: His,FriesStrR. 28f.
litik (II 2)
Erklärung: litik Geld (IV 8) Wergeld in geringerer Mark.
litik (II 3)
Erklärung: hu- gra-t, hu- li-tik wie groß oder wie klein auch immer, 'die Größe (einer Körperverletzung) ist ohne Einfluß auf die Rechtsfolge'.

Wort danach: litikia

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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