Wort davor: lickern

Lid
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: zurspr. an einem Gerät angebrachter oder aufsetzbarer Deckel (so häufig in Aufzählungen der zur Gerade gehörenden Gegenstände: zB. Ssp.(Eckh.2)LR. I 24 § 3) hier: (schützender) Fensterladen oder Teil der vorderen Budenwand, der heruntergeklappt als Verkaufstisch dient, Warenstand (im Kaufhaus, auf dem Markt), auch der Kaufladen selbst.
sprachliche Erläuterung: zur Etym. vgl. Kluge22 442.
vgl. Bank (II 1), Gewölbe (II 3), Handwerksladen, Kaufladen, 1Keller (II 1), Kram (I), Kramladen.

Wort danach: lideigen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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