Wort davor: Lieg(e)geld

liegen
Wortklasse: Verb
sprachliche Erläuterung: als part. auch in adjektivischem und substantivischem Gebrauch; Zustandsverb zu legen.

liegen (I)
Erklärung: konkret, im Ggs. zu stehen.

liegen (II)
Erklärung: im Bußrecht.

liegen (II 1)
Erklärung: ungesühnt (liegen) bleiben.
liegen (II 2)
Erklärung: auf der eigenen Tat l., der eine liegt gegen den anderen 'ungesühnt bleiben, aufgerechnet werden'.
liegen (II 3)
Erklärung: von der Buße: wegfallen.
liegen (III)
Erklärung: sich an einem Ort befinden, wohnen, gefangen liegen, mit engem Bezug zu IV.
liegen (IV)
Erklärung: als Geisel liegen, sich im Einlager (I) befinden, auch in fachspezifisch elliptischer Verkürzung, mit engem Bezug zu III.
liegen (V)
Erklärung: innerhalb eines best. Bezirks gelegen sein.
liegen (VI)
Erklärung: einem best. Zeitraum zugeordnet sein, stattfinden.
liegen (VII)
Erklärung: etwas unterworfen sein, sich in einem best. Rechtszustand befinden, in einer best. Weise behandelt werden.
vgl. 1Eigen (II 1 d).
liegen (VIII)
Erklärung: aufbewahrt, hinterlegt, verwahrt sein.
liegen (IX)
Erklärung: rechtlich bezogen sein auf jem., lasten auf etwas.
liegen (X)
Erklärung: Gericht liegt 'Rechtswesen, Rechtsbrauch gilt'.
liegen (XI)
Erklärung: das Recht liegt 'es wird kein Recht gesprochen'.
liegen (XII)
Erklärung: das Recht liegen lassen 'einen Prozeß nicht verfolgen'.
liegen (XIII)
Erklärung: etwas liegen lassen 'überlassen, geben'.
liegen (XIV)
Erklärung: an Eigen u./od. Erbe liegen in der Schweiz Rechtsformel zur Bez. der Verpfändung des gesamten Vermögens des Ehemannes für das eingebrachte Gut der Frau.
Sachhinweis: Schröder,EhelGR. I 76ff.
liegen (XV)
Erklärung: etwas liegt an jem. 'etwas steht jem. zu'.
liegen (XVI)
Erklärung: auf dem Erbe liegen 'das Erbe innehaben.'.
liegen (XVII)
Erklärung: auf dem Hals liegen 'offenkundig belasten'.
liegen (XVIII)
Erklärung: auf Interesse liegen lassen 'gegen Zins stunden'.
liegen (XIX)
Erklärung: auf sich selbst liegen 'selbständig sein'.
liegen (XX)
Erklärung: boven liegen 'einen Rechtsstreit gewinnen', unten liegen 'einen Rechtsstreit verlieren'.
liegen (XXI)
Erklärung: dafür liegen 'haften'.
liegen (XXII)
Erklärung: für jem. liegen 'sich für jem. einsetzen'.
liegen (XXIII)
Erklärung: liegen für 'für etwas gerechnet, angeschlagen werden'.
liegen (XXIV)
Erklärung: für den Zins liegen lassen 'als zinspflichtiges Gut aufgeben oder hinterlassen'.
liegen (XXV)
Erklärung: in Recht liegen 'sich miteinander in einem Rechtsstreit befinden'.
liegen (XXVI)
Erklärung: mit, bei einer Frau liegen 'mit ihr geschlechtlich verkehren'.
liegen (XXVII)
Erklärung: liegen mit 'gleich sein in Belastung und Verpflichtung'.
liegen (XXVIII)
Erklärung: unter jem. liegen von Sachen: 'sich in jemandes Verfügungsgewalt oder Zuständigkeitsbereich befinden'.
liegen (XXIX)
Erklärung: liegend von Kapital: 'ruhend, nicht arbeitend'.
liegen (XXX)
Erklärung: liegende Erbschaft Übs. von lat. hereditas iacens: 'Erbschaft, die vom Berechtigen noch nicht angetreten ist'.
liegen (XXXI)
Erklärung: liegend, gelegen im Sinne von "unbeweglich" als rechtliche Eigenschaft von Immobilien, wobei aber auch bewegliche Sachen als liegend behandelt werden können, auch übertragen auf die Einkünfte aus Liegenschaften, Gegensatz fahrend (vgl. 1fahren (B I) und HRG.1 I 1049ff.) sowie stehend (vgl. den Beleg Ende 14. Jh.).
liegen (XXXII)
Erklärung: als Kennzeichnung von toter Fahrhabe zum Unterschied von Vieh und von Pfand, das keiner Betreuung oder Fütterung bedarf,.
vgl. essen (IV).
liegen (XXXIII)
Erklärung: als Bezeichnung für eine schriftliche, urkundliche Bezeugung zum Unterschied von lebend ( I 1 und 3), lebendig ( I 1 und 3).
liegen (XXXIV)
Erklärung: liegende Eich 'in Böblingen die Stuttgarter 3Eiche, mit deren Hilfe das Trübeich bestimmt wird'.
liegen (XXXV)
Erklärung: liegender Mord 'Mord an einem liegenden (schlafenden) Menschen'.
liegen (XXXVI)
Erklärung: liegender Schaden, an Schaden liegen bezeichnet das Recht eines Gläubigers, bei Leistungsverzug des Schuldners den fälligen Betrag auf dessen Kosten anderweit zu leihen (Schadennehmen).
liegen (XXXVII)
Erklärung: gelegen sein 'beschaffen sein'.
liegen (XXXVIII)
Erklärung: gelegene Schuld wohl 'Schuld aus Geiselhaft'.
vgl. liegen (IV).

Wort danach: Liegenschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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