Wort davor: Lieferungszettel
Lieg(e)geld
Wortklasse: Neutrum
Lieg(e)geld (I)
Erklärung:
Arrha, Handgeld (V), Legegeld (II 1).
Lieg(e)geld (II)
Erklärung:
Übernachtungsgebühr.
- Belegtext:
wer das mahl bei dem wirth ißt, soll kein liegegeld von den betten geben
Datierung: 1485
Fundstelle: WürtVjh. 2 (1879) 254
Lieg(e)geld (III)
Erklärung:
im Seerecht.
Lieg(e)geld (III 1)
Erklärung:
Gebühr für das Liegen eines Schiffes im Hafen.
Lieg(e)geld (III 2)
Erklärung:
Sonderzahlung an die Schiffsbesatzung bei einem unerwarteten Schiffsaufenthalt.
- Belegtext:
[wenn] ein oder mehr vnserer schipper ausserhalb landes ... ligen muesten vnd dann das schiffs-volck besonder liggegeldt haben wolte, sol ihnen der schipper
... solch geldt nicht schueldig ... sein zu geben
Datierung: 1591
Fundstelle: HansSchiffO. Art. 50
- Datierung: 1614
Fundstelle: HansSeeR. IV 23
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1727
Fundstelle: PreußSeeR. IV 20
- Belegtext:
liegegeld. heißt bei der seehandlung dasjenige geld, welches ein schiffer, der stilliegen muß, dem schiffsvolke verguetigt, und vom eigner der schiffsladung wiedergefordert werden kann
Datierung: 1832
Fundstelle: Schlössing,KaufmWB. 206
Lieg(e)geld (III 3)
Erklärung:
an den Schiffseigner zu zahlende Entschädigung für vertragswidrige Wartezeiten bei Be- und Entladung.
- Datierung: 1. Hälfte 16. Jh.
Fundstelle: VerdamHWB. Suppl. 202
Wort danach: liegen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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