Wort davor: Lieferungszettel

Lieg(e)geld
Wortklasse: Neutrum

Lieg(e)geld (I)
Erklärung: Arrha, Handgeld (V), Legegeld (II 1).

Lieg(e)geld (II)
Erklärung: Übernachtungsgebühr.
Lieg(e)geld (III)
Erklärung: im Seerecht.

Lieg(e)geld (III 1)
Erklärung: Gebühr für das Liegen eines Schiffes im Hafen.
Lieg(e)geld (III 2)
Erklärung: Sonderzahlung an die Schiffsbesatzung bei einem unerwarteten Schiffsaufenthalt.
Lieg(e)geld (III 3)
Erklärung: an den Schiffseigner zu zahlende Entschädigung für vertragswidrige Wartezeiten bei Be- und Entladung.

Wort danach: liegen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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