Wort davor: Liefermann

liefern
Wortklasse: Verb
sprachliche Erläuterung: z. Etym. vgl. Kluge22 442.

liefern (I)
Erklärung: auf Grund einer Rechtspflicht dem Berechtigten eine Sache oder eine Person (meist zu einem festgelegten Zeitpunkt) übergeben, aushändigen, überstellen.

liefern (I 1)
Erklärung: von Sachen (Handelsgut, Abgaben, Strafwerkzeug uä.); von Geld: zahlen.

liefern (I 2)
Erklärung: eine Person jemandem überstellen, ausliefern, übergeben; Soldaten stellen.
liefern (I 3)
Erklärung: von einem Körperteil, an dem eine Strafe vollstreckt werden soll: ihn zu liefern oder zu lösen 'entweder die Strafe vollstrecken lassen oder sie mit Geld ablösen'.
vgl. lossen (I 1 a).
liefern (II)
Erklärung: beköstigen.
vgl. Liefergeld.

Wort danach: Lieferschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten