Liedgericht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Klostergericht (I), das nur über geringfügige Körperverletzungen richtet.
sprachliche Erläuterung:
zum Bestw. vgl. DWB. VI 981 (Körperglied); aM. BremWB. VI 178 und Berghaus II 392: judicium litonum.
Wort danach: Liedgrowinge
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