Wort davor: Liederlichkeit

Liedgericht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Klostergericht (I), das nur über geringfügige Körperverletzungen richtet.
sprachliche Erläuterung: zum Bestw. vgl. DWB. VI 981 (Körperglied); aM. BremWB. VI 178 und Berghaus II 392: judicium litonum.

Wort danach: Liedgrowinge

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten