Wort davor: Liebnisgabe
Liebnisgeld
Wortklasse: Neutrum
Liebnisgeld (I)
Erklärung:
als Wucher angesehene zusätzliche Leistung für ein Darlehen, Provision an den Darlehensgeber, Liebnis (III), Liebung
(III).
Liebnisgeld (II)
Erklärung:
wie Liebnis (I).
- Belegtext:
zu zeiten etliche collatores von den praesentirten nicht allein ein besonder leih- oder liebnueßgeld, sondern auch ... gefaelle aus den pfarrguetern ... außdingen, ... solches aber verbottene ... pacta ... seynd
Datierung: 1657
Fundstelle: HessSamml. II 451
Faksimile
- Datierung: 1671
Fundstelle: MansfeldBergbUB. 182
Wort danach: Liebtat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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