Wort davor: Liebmütigkeit

Liebnis
Wortklasse: Femininum

Liebnis (I)
Erklärung: Gabe in Geld oder Sachleistung, um etwas Besonderes zu erreichen, vom zulässigen oder geforderten Geschenk bis zur Bestechung.
vgl. Liebnisgeld (II), Liebtat (II), Liebung (I).

Liebnis (II)
Erklärung: außerordentliche Zuwendung neben dem Lohn.
Liebnis (III)
Erklärung: Leistung aus einem Darlehen, Zins, Liebnisgeld (I), Liebung (III).
Liebnis (IV)
Erklärung: Vermittlungsgebühr, Führung (VII).
Liebnis (V)
Erklärung: Abgabe.

Liebnis (V 1)
Erklärung: (urspr. freiwillige) jährl. Abgabe, Steuer.
Liebnis (V 2)
Erklärung: Besitzwechselabgabe.
Liebnis (VI)
Erklärung: Freundlichkeit.
Liebnis (VII)
Erklärung: Zustimmung, Liebung (VI).
Liebnis (VIII)
Erklärung: Gedächtnis, Andenken.

Wort danach: Liebnisgabe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten