lieblich
Wortklasse: Adjektiv, Adverb
Erklärung:
freundlich, angenehm, liebenswürdig; formelhaft in Verträgen: in gütlicher Übereinstimmung, auf freund(schaft)liche Weise, insb. im Unterschied zur streitigen, gerichtlichen Auseinandersetzung.
Wort danach: Lieblichkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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