Wort davor: Liebhaber

Lieb(s)kind
Wortklasse: Neutrum

Lieb(s)kind (I)
Erklärung: unehelich geborenes Kind, dessen beide Elternteile ledig sind.

Lieb(s)kind (II)
Erklärung: nur nl.: Liebkind machen 'einen Abkömmling im Vergleich zum gesetzlichen Erbteil durch eine Zuwendung bevorzugen'.

Wort danach: lieblassen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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