Wort davor: lieben

Liebergut
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: bäuerlicher Hof, in den ein ausgesteuertes (I) Kind (II 1 a) unter Verlust seiner Rechte auf das väterl. Lehnsgut einheiratet.

Wort danach: Liebermann

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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