Wort davor: lieb

Lieb
Wortklasse: Neutrum

Lieb (I)
Erklärung: in Rechtsformeln verbunden mit Leid (II).

Lieb (I 1)
Erklärung: die Verbindung von Lieb und Leid (II 1) kennzeichnet die Freiheit von persönlichen, nicht sachgerechten Einflüssen bei einer Entscheidung oder Handlung, vereinzelt auch in mehrgliedrigen Formeln ohne Leid, zahlreiche Belege ebd.

Lieb (I 2)
Erklärung: Lieb u. Leid (II 2) teilen, 'an den Rechten und Pflichten einer Gemeinschaft teilhaben', zahlreiche Belege unter Leid (II 2).
Lieb (II)
Erklärung: Gefallen, Gefälligkeit über das übliche Entgelt für eine (besondere) Dienstleistung hinaus.
vgl. lieb (III 2).
Lieb (III)
Erklärung: Freude, Glück, Erfreuliches.
Lieb (IV)
Erklärung: Erfolg.
Lieb (V)
Erklärung: geliebte Person.
Lieb (VI)
Erklärung: mit Lieb 'freiwillig', kein Lieb 'nicht in Güte'.

Wort danach: Liebe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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