Wort davor: Lidleute

Lidlohn
Wortklasse: Maskulinum und Neutrum
Erklärung: Arbeitslohn, insb. für Dienstboten und Gesinde, aber auch für höhere Dienste, bei denen der Lohnanspruch nicht durch ein Zurückbehaltungsrecht gesichert ist; die bevorzugte Durchsetzung des Lidlohns im Konfliktfall (vgl. unten II) führt zu häufigen Definitionsbemühungen.
sprachliche Erläuterung: zur Etym. vgl. DWB. VI 994 (3) und HRG. II 2005.
vgl. Dienstgeld (II), Handschuld.
Sachhinweis: R. Schmidt-Wiegand, Lidlohn als Teil des Gesinderechts ..., in: Rheinisch-Westf. Zeitschrift f. Volkskunde 24 (1978) 283-298.

Lidlohn (I)
Erklärung: zum Begriff.

Lidlohn (II)
Erklärung: rechtliche Behandlung des Lidlohns: die bevorzugte Stellung des Lidlohnanspruchs zeigt sich in der besonderen gerichtlichen Behandlung (erleichtertes Klagerecht und vereinfachte Beweisregeln), in der Aufnahme unter die im Konkursfall bevorzugten Forderungen sowie in der erleichterten Pfändungsmöglichkeit und Pfandverwertung für den Lidlohnanspruch innerhalb einer Frist von zunächst einem, später drei Jahren.
Lidlohn (III)
Erklärung: Rsprw.
Lidlohn (IV)
Erklärung: Sonderbedeutungen.

Wort danach: Lidlohnsausstand

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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