Wort davor: Lidleute
Lidlohn
Wortklasse: Maskulinum und Neutrum
Erklärung:
Arbeitslohn, insb. für Dienstboten und Gesinde, aber auch für höhere Dienste, bei denen der Lohnanspruch nicht durch ein Zurückbehaltungsrecht gesichert ist; die bevorzugte Durchsetzung
des Lidlohns im Konfliktfall (vgl. unten II) führt zu häufigen Definitionsbemühungen.
sprachliche Erläuterung:
zur Etym. vgl. DWB. VI 994 (3) und HRG. II 2005.
vgl.
Dienstgeld (II),
Handschuld.
Sachhinweis:
R. Schmidt-Wiegand, Lidlohn als Teil des Gesinderechts ..., in: Rheinisch-Westf. Zeitschrift f. Volkskunde 24 (1978) 283-298.
Lidlohn (I)
Erklärung:
zum Begriff.
- Belegtext:
blibet ein man lon schuldic sime gemietten boten ... unde wil im des nicht gelden, daz heizet lidelon
Datierung: um 1300
Fundstelle: FreibergStR. 49 § 3
Textarchiv: FreibergStR. 49
- Belegtext:
schol man mercken, daz niemant lidlon mag behaben, er sei dan ein gedingter diner oder arbeiter eines herren ... und esse tegleich sein prot
Datierung: um 1330
Fundstelle: BrünnRQ. 393
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1372
Fundstelle: Zycha,BöhmBgr. I 267 Anm. 7
- Belegtext:
welch mentsch ... dem andern werkket, was es dem werkket mit den handen, das haisset lidlôn ...
Datierung: 1399
Fundstelle: ZGO. 21 (1868) 164
- Belegtext:
eyn lidlon sal man auch merken, das nymant mag auff den andern geclagen, er sey denne auff ein genante czeit sein gedingter knecht oder dirne gewesen vnd habe sein brot gessen
vnd habe mit ym in seiner ynnunge tag vnd nacht gewonet
Datierung: 2. Hälfte 14. Jh.
Fundstelle: IglauOberhof 366
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- Datierung: um 1400
Fundstelle: NrhAnn. 88 (1910) 121
- Belegtext:
ist vnsers lantz recht also vmb den lon shnider, schumacher vnnd dienste, das es sol sin lidlon
Datierung: 1427
Fundstelle: ZSchweizR. 2 (1853) RQ. 39
- Belegtext:
sol fur lidlone gehallten werden gesindlone, ... deß glich ammenlone, brustlone, taglone, die nit vber ein monat vßgestanden sind
Datierung: 1457
Fundstelle: ZürichGB. 293 Anm. 1
- Belegtext:
heist nemlichen diß lidelone, ... nemlichen ein gedingter, gebroter knecht und maite und versprochen tagelone ongeverlichen
Datierung: 1466
Fundstelle: Wertheim 34
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
was ... einer einem schmidet vß sinem [des Auftraggebers] ysen, das ist lidlon
Datierung: 1470
Fundstelle: BruggStR. 55
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
welche kucks er dann ... umbe sulche benante summa geldes als vor sein ledelon gein den sewmelichen gewerken, dy sy nicht vorczubußt hetten, ... erclaget ... hette
Datierung: 1479
Fundstelle: FreibergBUrt. 353
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- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Datierung: 1479
Fundstelle: FreibergBUrt. 465
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- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Belegtext:
die G. zahlen ihrer stewfmutter E.G. ... fur iren lidlon v. das sy das kind, das ir ir man säliger verlassen hat, dester pass erziehen müge, 8 pf. pg.
Datierung: 1479
Fundstelle: Indersdorf II 49
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- Belegtext:
[Vergleich] vmb alle di ansprach, di obgenante K. zu im [Stiefvater] ... vermaint zu haben, es sej vmb lidlon ettlicher jardinst,
die si im gedient hat nach dem alls er sie von jugent auf ertzogen hat
Datierung: 1479
Fundstelle: MittSalzbLk. 15, 2 (1875) 144
- Belegtext:
ob ouch jeman dem andern junge kind verdinget, die noch sugend, das wöllend wir von dißhin für lidlon halten, also das die frow, die das kind söyget, darumb iren lon alls für lidlon beziechen ... mag vnd der vor allen dingen gan sol vnd bezallt werden
Datierung: 1480
Fundstelle: ZSchweizR. 5 (1856) RQ. 56
- Belegtext:
erkennt, dass smidlon eines hufsmids ... lidlon sin und heissen solle
Datierung: 1484
Fundstelle: Wyss,Abh. 108
- Belegtext:
was einer mit sinem lyb vnd mit sinen glidern verdienet ..., ist lidlon ...
Datierung: 1489
Fundstelle: WillisauAmtR. 96
- Belegtext:
des stadtarztes lohn soll lidlohn sein
Datierung: 1496
Fundstelle: SchweizId. III 1289
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Belegtext:
[Vieh-] arzetlon soll hinfür nit mer lidlon syn, angesehen, dass ein jeder das ross, so er gearznet, in synem gewalt und macht hat, dasselb nit von handen
ze lassen, im sye dann zuevor umb synen arztlon abtrag beschëchen
Datierung: um 1500
Fundstelle: SchweizId. III 1289
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Belegtext:
soll fúr lidlon verstanden werden eehalten, taglóner vnd dinckhwerckher je nach gestalt vnd gelegenhait des dinckhwerckhs
Datierung: 1503
Fundstelle: FürstenbUB. VII 366
- Belegtext:
ist der lidlohn knecht- und mägtlohn und sonst nicht weiter
Datierung: 1503
Fundstelle: SchlettstStR. 647
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- Belegtext:
zwei brodt, das soll sein des beckers lidlohn
Datierung: 1508
Region/Autor/Textsorte:
Hunsrück
Fundstelle: GrW. II 808
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- Belegtext:
fuorlon erkaennen wir ouch für lidlon
Datierung: 1512/13
Fundstelle: BruggStR. 156
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
was ein schmid mit siner hand gedient, das ist lidlon, vnd wo er einem isen gipt, das ist ein kouff, vßgenommen das einer zum pfluog brucht, das ist lidlon.
es sol ouch lidlon allwaegen lidlon ... beliben
Datierung: 1519
Fundstelle: ArgauLsch. I 224
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
lidlon von elteren gegen kinderen. solte es sich zutragen ..., dasz ein sohn oder dochter ihre elteren sonderlich in ihrem alter nicht verlassen wolten, sondern ihnen mit hülf
... beistehen ..., da hingegen andere kinder ihrem eigenen glück nachgehen solten, so mügen solche elteren derlei kinderen ein billichen jahrlohn schöpfen und ein gricht solches guetheiszen
Datierung: 1523
Region/Autor/Textsorte:
Sankt Gallen
Fundstelle: GrW. VI 371
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- Datierung: 1528
Fundstelle: Wutke,SchlesBergb. I 253 u. 261
- Datierung: 1530
Fundstelle: GraupenBergb. 142
- Belegtext:
schriberlon lidlon sin ... sol
Datierung: 1533
Fundstelle: Wyss,Abh. 109
- Belegtext:
vogtlon ein jar lidlon sin und heissen sol
Datierung: 1538
Fundstelle: Wyss,Abh. 113
- Belegtext:
artzetlon, was man meint, das er mit artznen verdient habe, soll der halb teil desselben für lidlon geachtet werden
Datierung: um 1544
Fundstelle: BadenArgStR. 232
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
auch wen einer sein priesterliche, zimliche leibsnarung nit genugsam hette, soll er das [beim Kapitel] anzeigen. alsdan sollen ... die superiores gegen seinen lehenherrn des mangels
halben sich bewerben, auf das ime sein taglon und lidlon gegeben werde
Datierung: 1545
Region/Autor/Textsorte:
Franken
Fundstelle: Sehling,EvKO. XI 332
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- Belegtext:
das testament vnnd gemaechtnuß auffgericht, geschrieben, versiegelt vnnd verfertiget, darumben mir weder haller noch pfenning zuo lidlohn worden
Datierung: 1546
Fundstelle: Frey,Pract. 344
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1547
Fundstelle: Frey,Pract. 49
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
erlütrungen, was lidlon syge ...
Datierung: 1553
Fundstelle: ZürichGB. 293
- Belegtext:
kain arbaiter ... gedrunngen werden sol, ... waar zu betzallung seines lidlons zu nemen
Datierung: 1556
Fundstelle: SchwazErf. Art. IV 12
[weitere Angaben: ebd.ö.]
- Belegtext:
[vatter vnd mutter ... sollen] si [Kinder] glychlich halten ... [außer:] namlich so eins meer vmb sie verdient hette dan das ander, welichem billich sin lidlon in zimlikeit ... vorus gelassen vnd werden sol
Fundstelle: JaunLR. 1560 S. 51
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- Datierung: 1560
Fundstelle: WürtLändlRQ. II 869
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- Datierung: 1578
Fundstelle: KaiserstuhlStR. 124
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Datierung: 1595
Fundstelle: FrankfZftUrk. I 407
- Datierung: 1597
Fundstelle: Grüll,Bauer 194
- Datierung: 1605
Fundstelle: BeitrHessSchulg. 4 (1918) 53
- Belegtext:
geordnet, das allein für lidlohn verstanden ... werden soll ... dienst vnd tagwans lohn vnd der handwerkslüten taglohn, wann si ... vmb ein genampten lohn oder verdingswys oder
stuckwys arbeitend vnd derjenig, der ihnen ze arbeiten gibt, ihnen allen züg vnd materi darreicht
Datierung: um 1611
Fundstelle: FreiburgÜMun. I Art. 125
- Belegtext:
liedlohn ... ist derer advocaten besoldung ... anhero nicht zu rechnen
Datierung: 1622
Fundstelle: SächsGO. 1107
- Belegtext:
es wird ... liedlohn allein diß genannt: was man denen personen, welche domestici und wesentlich bey einem in seiner behausung, an seinem brodte oder ... in einem gewissen kost-gelde
zu seyn pflegen, schuldig [ist]
Datierung: 1622
Fundstelle: SächsGO. 1107
- Datierung: 1623
Fundstelle: ZofingenStR. 375
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Datierung: 1648
Fundstelle: BaselRQ. I 1 S. 568f. (nr. 371 C 3 b)
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- Belegtext:
an liedlohn, so den fuerstl. wolfenbuettelschen herrn raethen und dienern hinterstellig geblieben
Datierung: 1656
L.T. Spittler, Gesch. des Fürstenthums Hannover ... II (Göttingen 1786) Beil. 103
- Datierung: 1696
Fundstelle: ZSchweizR.2 29 (1910) 211
- Datierung: 1706
Fundstelle: ZürichGB. 293 Anm. 1
- Belegtext:
dinget jemand eine arbeit zumachen, und zahlet den macherlohn nicht, wird das gericht darumb ersucht, es sol dem verdinger auff den dritten tag pfand geben und gezahlt werden: darumb daß solche arbeit
fuer leidlohn gerechnet wird
Datierung: 1722
Fundstelle: SiebbLRKomm. 408
- Datierung: 1748
Fundstelle: WürtLändlRQ. I 449
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- Datierung: 1762
Fundstelle: BernStR. VII 2 S. 951
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
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- Datierung: 1762
Fundstelle: Wiesand 705
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- in Google Books
- Datierung: 1783
Fundstelle: Schwarz,LausWB. IV 69
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- Belegtext:
den vorzug des liedlohnes geniesen die dienstbothen, knechte, maegde, kutscher, bediente, welche zur haeuslichen arbeit, zur aufwartung und besorgung der oeconomischen beduerfnisse
angestellt sind ... das weitere hausgesinde, welches in bestaendiger kost und lohn stehet
Datierung: 1784
Fundstelle: WeistNassau I 159
- Belegtext:
der liedlohn ... steht ... nur den wirklichen dienstboten zu ..., also nicht salarirten comtoirdienern, schreibern etc.
Datierung: 1828
Fundstelle: Pöhls,HR. I 410
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Lidlohn (II)
Erklärung:
rechtliche Behandlung des Lidlohns: die bevorzugte Stellung des Lidlohnanspruchs zeigt sich in der besonderen gerichtlichen Behandlung
(erleichtertes Klagerecht und vereinfachte Beweisregeln), in der Aufnahme unter die im Konkursfall bevorzugten Forderungen sowie in der erleichterten Pfändungsmöglichkeit und Pfandverwertung für den Lidlohnanspruch
innerhalb einer Frist von zunächst einem, später drei Jahren.
- Belegtext:
waz he beheldit lidelonis uffin heiligen, daz muz im sin herre leisten in deme dinge
Datierung: um 1300
Fundstelle: FreibergStR. 49 § 3
Textarchiv: FreibergStR. 49
- Datierung: um 1300
Fundstelle: FreibergStR. Zusatz 3 § 10
Textarchiv: FreibergStR. Zusatz 3
- Belegtext:
er schol auch czu dem ersten lidlon chnethen und diernen und andern arwaitern gelten und schol dar nach ander schult gelten
Datierung: um 1330
Fundstelle: BrünnRQ. 390
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- Belegtext:
wer czu chlagen hat ... um lidlon oder um trinckgelt, der mag drei chlag tuen
Datierung: um 1330
Fundstelle: BrünnRQ. 393
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- Datierung: 1343
Fundstelle: BrünnRQ. 87
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- Belegtext:
der, so den dawan oder ein lidlon verdientt vnd den gern hette, ... mag ... zuo den schuldnern vmb irn lidlon gon vmb pfand vnd wenn jnen die werdent, zuo
dem nesten merckt verkovffen vmb irn lidlon
Datierung: 1384
Fundstelle: BadenArgStR. 58
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Datierung: 1385
Fundstelle: ArchUFrk. 17, 2/3 (1865) 286
- Datierung: 1399
Fundstelle: ZGO. 21 (1868) 164
- Belegtext:
die handwerckeleutte, die ir lidlonne verdinen ..., die schol man vmb ir lidlonne nicht anreichen von vbernemens wegen
Datierung: Ende 14. Jh.
Fundstelle: BambStR.(Parigger) 72
- Belegtext:
mag eyn yelicher sines ... ledelon ... mit dem eyde behaldin
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: FrankfOHof 297
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- Belegtext:
wann der protess seyn lidlon der stet oder mit seynem ayde behabt, so schol ym das der herre pey sunnen scheyn des selben tages geben ...
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: IglauOberhof 111
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- Belegtext:
alle pfant ..., die on lidlon geseczt werdnn, die sol man halttn also lang [on den drittnn tag]
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: SchemnitzStR. 14
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- Belegtext:
were sach, daz eyn meyster syme knecht synen liede loine schuldich were ..., den loyne sal der meyster sime knecht mit der sonen gebin
Datierung: 1425
Fundstelle: TrierWQ. 383
- Belegtext:
welcher sich lat klagen um liedlon innert jars frist verdient, der ist verfallen dry schilling pfenning
Datierung: 1432
Region/Autor/Textsorte:
Thurgau
Fundstelle: GrW. I 281
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- Belegtext:
soll keiner den andern ân laube eines schultheisen pfenden, uszgenomen umb lidelon
Datierung: 1448
Region/Autor/Textsorte:
Franken
Fundstelle: GrW. VI 47
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- Belegtext:
alle die, so iren lydlon viber ein javr lond stavn, das dasselbe denn fuiro nit lidlon, sondern ein schuld sye
Datierung: 1470
Fundstelle: BruggStR. 55
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Datierung: 1472
Fundstelle: SGallenOffn. II 20
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- Belegtext:
der eehallt sol auch mit sollicher entrichtung seines lidlohns den vorgang haben vor aller ander personlicher schulde, so sein herrschaft sunst schuldig were
Fundstelle: NürnbRef.(1479/84) XI 5
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
- Belegtext:
so bald der dienst vs ist, so sol man lidlon angentz mit barem gelt bezalen oder mit pfanden, daruß sy ir bar gelt gelösen mögen, oder sy mögen an ein wirt gan vnd da so lang zeren,
biß das inen ir lidlon bezalt wirt
Datierung: 1480
Fundstelle: LuzernStR. 57
- Belegtext:
das ein jecklicher iren lidlon, das rechter lidlon ist, mit irem eide ane ander bewisung wol beheben mogen
Datierung: 1480
Fundstelle: ZSchweizR. 5 (1856) RQ. 56f.
- Belegtext:
sol lidlon nit lënger denn ein jarlang bestân und so lënger ein loufende schuld heißen
Datierung: 1495
Fundstelle: Argovia 9 (1876) 73
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- digitalisiert im Rahmen des Projekts retro.seals.ch
- Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: BaselRQ. I 1 S. 27
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- Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: BernStR. I 89
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Überlingen
Fundstelle: GrW. V 216
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: ZSchweizR.2 5 (1886) 165
- Datierung: 1503
Fundstelle: FürstenbUB. VII 366
- Datierung: 1507
Fundstelle: Reyscher,Stat. 161
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- Datierung: 1512/13
Fundstelle: BruggStR. 156
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
von der hilf verdints lidlons, auch ertailung, wo spenn darunder entsprüngen
Datierung: 1521
Fundstelle: WindsheimRef. 73
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1521
Fundstelle: WindsheimRef. 78
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wann lidlon verjaret, so ist es nit mer lidlon, sonder ein schuld
Datierung: 1530
Fundstelle: RheinfeldenStR.(SchweizRQ.) 222
- Datierung: 1532
Fundstelle: ÜberlingenStR. 368
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- Datierung: 1545
Fundstelle: WürtLändlRQ. II 623
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wie man pfant umb zins und umb lidlohn nemen soll. die sullen still ligen drei tag, so mag man si dan fail füeren
Datierung: 1548
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle: ÖW. III 294
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- Belegtext:
welicher sich laszt beclagen vmb ... lidlon, dem soll ... geboten werden, den cleger über eintwärnacht auszurichten
Datierung: 1550
Fundstelle: Argovia 4 (1864/65) 327
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- digitalisiert im Rahmen des Projekts retro.seals.ch
- Datierung: 1551
Fundstelle: Alemannia 36 (1908) 217
- Belegtext:
hette ... der schuldner nitt gellt, so soll er dem lidlohner oder ehehallten an lidlon geben der besten pfandt, die er wol treiben und tragen mag
Datierung: 1552
Fundstelle: Reyscher,Stat. 488
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- Belegtext:
ist aber die erkhannte schuld liedlonn und will der, dem man die schuldig ist, nit mit willen ziehl geben, so soll ime auf stund gepurlich pfandt gegeben werden
Datierung: 1555
Region/Autor/Textsorte:
Rheinpfalz
Fundstelle: ZRG.2 Germ. 3 (1882) 214
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1562
Fundstelle: BernStR. VII 1 S. 707
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
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- Belegtext:
wiewol die tagloener ... vnd andere dergleichen personen jres verdienten lidlons halber on besondere geding kein pfandgerechtigkeit haben, sonder allain ain personliche freyheit,
so geen sie doch vmb jr verdient lidlon allen andern personlichen glaubigern vor
Fundstelle: NürnbRef. 1564 XXII 8
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
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- Datierung: 1565/81
Region/Autor/Textsorte:
Kärnten
Fundstelle: ÖW. VI 429
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- Belegtext:
wann zwischen denen glaeubigern der erstigkeit halben streit vorfaellet, so ... wollen wir, daß ... erstlichen bezahlet werden sollen: das lied-lohn
Datierung: 1572
Fundstelle: CAug. I 81
- Datierung: 1577/83
Fundstelle: LünebRef. 691
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- in Google Books
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- Belegtext:
lidlohn, gesprochen oder pahr geliehen gelt und zerig soll fürohin nach gemeinem landtsbrauch mit der kurtzen gant ziehen und eingebracht werden
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: JbLiechtenstein 5 (1905) 71
- Belegtext:
vor allen andern creditoren soll des schuldners brodt gesinde ihren liedlohn ... entrichtet, darunter aber die handwerks leuthe, so nur um den taglohn arbeiten, nicht verstanden werden
Datierung: 1607
Fundstelle: Maurenbrecher II 378
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- Datierung: um 1611
Fundstelle: FreiburgÜMun. III Art. 454
- Datierung: 1623
Fundstelle: ZofingenStR. 310, 314 u. 319
- Datierung: 1624
Fundstelle: MellingenStR. 380
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
wëlcher clagt umb lidlohn ..., soll auch mit parem gelt bezahlt werden
Datierung: 1625
Region/Autor/Textsorte:
Salzburg
Fundstelle: ÖW. I 29
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- Belegtext:
daß der liedlohn, besonders der in geld bedungene, erst am ende des dienstjahres entrichtet werde
Datierung: 1645
Fundstelle: Scotti,Kurköln I 1 S. 251
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- digitalisiert im Rahmen von "miami" (Münster)
- Belegtext:
dieweilen aber zweierlei lidlon, nemlich einer, den man den dienstboten schuldig ist, der ander umb gemachte arbeit, so get das dienstgelt vor gemachter arbeit
Datierung: 1647
Fundstelle: Birlinger,WB. 315
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- in Google Books
- Datierung: 1648
Fundstelle: BaselRQ. I 1 S. 569 (nr. 371 C 3 b)
Faksimile
- Datierung: 1669
Fundstelle: Wigand,Minden 314
[weitere Angaben: Frist von 2 Jahren]
- Belegtext:
es soll keinem knecht oder keiner diern sein verdienten lidtlohn auf dessen verlangen über 14 tag aufgehalten werden
Datierung: 1679
Region/Autor/Textsorte:
Oberösterreich
Fundstelle: ÖW. XII 31
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
soll lidlohn vor einer anderen gemeinen schuld bezahlt werden
Datierung: 1687
Fundstelle: KaiserstuhlStR. 191
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Datierung: 1701
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 858
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1713
Fundstelle: TrierLR. XIII § 9
[weitere Angaben: Frist von 3 Jahren]
Faksimile (Abschnittsbeginn)
- Datierung: 1719
Fundstelle: ZürichGB. 293 Anm.
- Datierung: 1742
Region/Autor/Textsorte:
Salzburg
Fundstelle: QNPrivatR. II 2 S. 298
- Datierung: 1753
Fundstelle: CJBavJud. XVIII § 4
Faksimile (Abschnittsbeginn)
- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1754
Fundstelle: Ludovici,KfmLex.1 II 927
- Belegtext:
liedlohn heisset das geld, so das gesinde fuer die der herrschaft leistende dienste bekommet. dieser lohn hat das besondere vorrecht, daß er bey einem entstehenden concurs in
die erste classe der glaeubiger zu stehen kommet ... er strecket sich aber nicht etwa auf handwerks-arbeit ..., sondern nur aufs haus gesinde, tagloehner und bestallungs-diener
Datierung: 1760
Fundstelle: Hellfeld III 2099
- Belegtext:
der vorzug des liedlohns soll sich nur auf die drey letzten jahre vor dem tode des schuldners oder vor dem ausbruch des concurses ... erstrecken
Datierung: 1784
Fundstelle: WeistNassau I 159
- Datierung: 1792
Fundstelle: Schwarz,LausWB. I 299
Faksimile
- Belegtext:
das privilegium des liedlohns in concursen erstreckt sich ... nicht blos auf den lohn in baarem gelde, sondern auch auf alle dem dienstboten angewiesenen nutzungen
Datierung: 1798
Fundstelle: Hagemann,PractErört. I 322
- Datierung: 1801
Fundstelle: RepRecht VI 12
Lidlohn (III)
Erklärung:
Rsprw.
- Belegtext:
verdienter liedlohn schreit zu gott im himmel
Datierung: 1737
Fundstelle: Graf u.Dietherr 178
Lidlohn (IV)
Erklärung:
Sonderbedeutungen.
Wort danach: Lidlohnsausstand
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten