Wort davor: Lidheuer

Lidinleib
Erklärung: Sonderform einer Schenkung mit Vorbehalt lebenslänglicher Nutzung.
sprachliche Erläuterung: langob. lidinlaib, zu leiten (I 1) und Leibe: 'geh ein in die Hinterlassenschaft'.

Wort danach: Lidleute

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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