Lichtmeßgeld
Wortklasse: Neutrum
Lichtmeßgeld (I)
Erklärung:
an Lichtmesse (I) fällige Abgabe an den Landesherrn.
Wort danach: Lichtmeßhenne
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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