Lichtmess(e)
Wortklasse: Femininum
Lichtmess(e) (I)
Erklärung:
kirchlicher Feiertag (2. Februar), an dem die Kerzen geweiht werden; im Rechtsleben bedeutsam als Zinstag, allgemein als Termin für Abgaben, Vereinbarungen, Rechnungslegung, (gerichtliche)
Versammlung, Kündigungen oder Einstellungen uam.
Wort danach: Lichtmessenhuhn
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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