Wort davor: Lichtmeister

Lichtmess(e)
Wortklasse: Femininum

Lichtmess(e) (I)
Erklärung: kirchlicher Feiertag (2. Februar), an dem die Kerzen geweiht werden; im Rechtsleben bedeutsam als Zinstag, allgemein als Termin für Abgaben, Vereinbarungen, Rechnungslegung, (gerichtliche) Versammlung, Kündigungen oder Einstellungen uam.

Lichtmess(e) (II)
Erklärung: Gottesdienst.

Wort danach: Lichtmessenhuhn

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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