Wort davor: Lichtmacher

Lichtmeister
Wortklasse: Maskulinum

Lichtmeister (I)
Erklärung: Inhaber eines Kirchenamts.
vgl. Lichteramt.

Lichtmeister (II)
Erklärung: in Frankfurt/Main Amtsinhaber in einer Vereinigung der Doktoren und des ersten bürgerlichen Standes (Stubengesellschaft).

Wort danach: Lichtmess(e)

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