Wort davor: Lichtglocke

Lichtheller
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Heller als Beitrag zur Bezahlung von Licht (II) für den kirchlichen Gebrauch.

Wort danach: Lichtherr

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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