Wort davor: Licht

licht
Wortklasse: Adjektiv, Adverb
Erklärung: hell, übtr. verständig, verständlich.

licht (I)
Erklärung: der lichte Galgen (III), der entrindet und damit 'tot' ist "das Hängen am dürren Baum war eine gründlichere und deshalb schändlichere Tötungsart" Schuhmann,Scharfrichter 73; aM.: "in den sinn des offenen, öffentlichen übergreifend ... mit bezug auf den rechtsbrauch, dasz die strafe des henkens am morgen, nachdem es heller tag geworden, vollzogen ward" DWB. VI 859.

licht (II)
Erklärung: der lichte Tag bezeichnet die Öffentlichkeit; ein Vergehen am lichten Tag ist besonders strafwürdig.
licht (III)
Erklärung: lichte Leute 'Rechtsverständige'.
licht (IV)
Erklärung: etwas licht machen 'erklären'.

Wort danach: Lichtbeschau

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten