Wort davor: Leutverführer
Leutverkäufer
Wortklasse: Maskulinum
Leutverkäufer (I)
Erklärung:
betrügerischer Verkäufer.
Leutverkäufer (II)
Erklärung:
wer eine andere Person verkauft.
sprachliche Erläuterung:
Übs. von lat. plagiarius (vgl. Digesten 48, 15).
- Datierung: 1534
Fundstelle: SchwäbWB. IV 1212
- Belegtext:
[Übschr.:] von leut verkauffern. wer einen menschen, der nit sein leibeygen ist, einem andern verkauffet, der hat damit sein leben verwircket, vnnd soll mit dem schwerdt zum todt gericht werden
Datierung: 1558
Fundstelle: Gobler,Rsp. 138
Wort danach: Leutevieh
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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