Wort davor: Leutschein

Leutschilling
Wortklasse: Maskulinum

Leutschilling (I)
Erklärung: Strafgeld für Verletzung der Dingpflicht beim Leutding.

Leutschilling (II)
Erklärung: nur für Herford belegt: Buße eines Schöffen für ein ungerechtes Urteil.

Wort danach: Leut(e)schinder

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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