Wort davor: Leutemörder

Leutnant
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung: zu mlat. locum tenens 'Stellvertreter, Statthalter' und noch vor 1500 aus frz. lieutenant entlehnt, mit landschaftl. vielfach wechselnder Lautgestalt, volksetym. an Leute u. Amt angelehnt.
Sachhinweis: ausführl. u. mit weiteren Komposita NlWB. VIII 2 Sp. 3291ff.

Leutnant (I)
Erklärung: Beamter der Zivilverwaltung, auf Grund mancher Doppelfunktionen nicht immer von II zu unterscheiden.

Leutnant (I 1)
Erklärung: Statthalter, Stellvertreter.
Leutnant (I 2)
Erklärung: Gerichtsperson, insb. Richter, auch im militärischen Bereich.
Leutnant (II)
Erklärung: Militärperson, uU. zugleich Verwaltungsbeamter.

Leutnant (II 1)
Erklärung: Stellvertreter eines ranghöheren Offiziers, später auch als eigenständiger Rang, in der Schweiz tw. Träger eines politischen Amts.
vgl. Leutin(g)er.
Leutnant (II 2)
Erklärung: oberster L. Inhaber des Oberstleutnantranges oder überhaupt ein ranghöherer L..
Leutnant (III)
Erklärung: Amt, Stelle eines L. (II 1).

Wort danach: Leutnantsbefehl

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten