Wort davor: Leutmage

(Leutemann)
sprachliche Erläuterung: nur afries.

Leutemann (I)
Erklärung: Angehöriger eines Volkes.

Leutemann (II)
Erklärung: Leutemann (I) als Kirchenältester und Kirchenvorsteher (I).
vgl. Altermann (II 1).

Wort danach: 1Leutmark

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten