(Leutgeld)
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Wergeld für einen Erschlagenen oder Verletzten, Leutwertene (I).
sprachliche Erläuterung:
nur ae., zu gleichbed. Leute (V).
Wort danach: Leutgeselle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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