Wort davor: Leutgeheier

(Leutgeld)
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Wergeld für einen Erschlagenen oder Verletzten, Leutwertene (I).
sprachliche Erläuterung: nur ae., zu gleichbed. Leute (V).

Wort danach: Leutgeselle

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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