Wort davor: Leutdieb

(Leutding), Lotding
Wortklasse: Neutrum, tw. auch Maskulinum und (mnl.) Femininum
Erklärung: gegenüber unterschiedlichsten Deutungsversuchen der Formen mit lod-, lot- hat Teuchert,NlSprachr.2 305f. sie dem afries. liud-, liodthing als über *ljodthing entwickelte Form des ingwäonischen Sprachraums zugeordnet: außer im afries. Sprachraum im Nordosten von Holland (Drenthe), in Holstein (Kremper- und Wilstermarsch) sowie in niederländischen Siedlungsgebieten der Altmark vorkommende Bezeichnung für das meist ungebotene, mit landsässigen Bauern besetzte Landesgericht (I) (meist als Berufungsgericht), häufig in Vbdg. mit Botding und Gauding genannt.
sprachliche Erläuterung: 2. Form lautgesetzlich nicht erklärbar, Einfluß von 3Lot ist anzunehmen.
vgl. Botding, Ehehaftding, Gauding (I), Holstenlandrecht, Holstenrecht (I), Kirchspielding, Kirchspielsgeding, Kirchspiel(s)gericht, Land(es)ding (I), Landgeding(e), Land(es)gericht (I), Landgerichtsteiding, Leutschilling.
Wortbildungshinweis: zu Ding (B II), Leute.

Wort danach: Leutding(s)gericht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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