Wort davor: Leutbal

leutbar
Wortklasse: Adjektiv, Adverb
sprachliche Erläuterung: nur ahd. belegt.

leutbar (I)
Erklärung: öffentlich im Sinn v. gängig.

leutbar (II)
Erklärung: offenbar, augenscheinlich; öffentlich bekannt, lautbar (II).

Wort danach: leutbaren

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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