Wort davor: Leumund
Leumund(s)brief
Wortklasse: Maskulinum
Leumund(s)brief (I)
Erklärung:
städtisches Zeugnis über den guten Leumund einer Person.
Leumund(s)brief (II)
Erklärung:
königl. Privileg f. Reichsstädte, durch das das Verfahren auf Leumundszeugnis zugelassen wird.
- Belegtext:
als denn sol der leümunt brieff vnd die gemein bestetigung eines kaysers oder künigs, der zu zeyten ist, durch einen redlichen schreyber ... öffennlich im gericht verleßen werden
Datierung: 1485
Fundstelle: NürnbHGO. 544
Wort danach: Leumundhaus
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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