Wort davor: Leumund

Leumund(s)brief
Wortklasse: Maskulinum

Leumund(s)brief (I)
Erklärung: städtisches Zeugnis über den guten Leumund einer Person.

Leumund(s)brief (II)
Erklärung: königl. Privileg f. Reichsstädte, durch das das Verfahren auf Leumundszeugnis zugelassen wird.

Wort danach: Leumundhaus

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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