Wort davor: Leuchtemeister
leuchten
Wortklasse: Verb und subst. Infinitiv
leuchten (I)
Erklärung:
einem aus etwas leuchten 'einem Ausgewiesenen schimpfliches Geleit geben'.
- Belegtext:
dat eme to hone myt blasen ute deme lande gheluchtet wart
Datierung: 1394
Fundstelle: LübChr. II 367
- Datierung: 1466
Fundstelle: QFBrschw. V 87
leuchten (II)
Erklärung:
mit einer brennenden Kerze (IV) Kirchenbuße leisten.
vgl.
Licht (II 9).
- Belegtext:
sie ... ihre ... kirchenbueß mit 3 mahligem leüchten 3 sontag nach einander verricht hat
Datierung: 1658
Fundstelle: Kramer,BaBüUfrk. 94
- Belegtext:
unter währendem gottesdienst hat sie müssen mit einer schwarzen fackel in der halle leuchten wegen zweymal öffentlicher hurerey, dieses geschahe durch drey sonntage
Datierung: 1683
Fundstelle: HexwNeiße 55
Wort danach: Leucht(en)geld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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