Wort davor: Leuchtemeister

leuchten
Wortklasse: Verb und subst. Infinitiv

leuchten (I)
Erklärung: einem aus etwas leuchten 'einem Ausgewiesenen schimpfliches Geleit geben'.

leuchten (II)
Erklärung: mit einer brennenden Kerze (IV) Kirchenbuße leisten.
vgl. Licht (II 9).

Wort danach: Leucht(en)geld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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