Wort davor: Leucht(en)geld

Leuchte(n)macher
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: zunftgebundener Verfertiger von Laternen, Leuchtern, Fackeln udgl.
vgl. Kerz(en)macher, Lichtmacher.

Wort danach: Leuchtenmacheramt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten