Leuchte(n)macher
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
zunftgebundener Verfertiger von Laternen, Leuchtern, Fackeln udgl.
vgl.
Kerz(en)macher,
Lichtmacher.
Wort danach: Leuchtenmacheramt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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