Wort davor: leuchten

Leucht(en)geld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Gebühr für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung oder eines Leuchtfeuers für die Schifffahrt.

Wort danach: Leuchte(n)macher

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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