Wort davor: Letzung

Leuchtemeister
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: für d. Geleucht d. Kirche zuständiger städt. Beamter, vgl. Baumeister (II 5).

Wort danach: leuchten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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