Wort davor: Leser
Leserei
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
das Archiv des Reichskammergerichts mit den dort beschäftigten Personen, insb. der Leser (II).
- Datierung: 1600
Fundstelle: RAbsch. III 474
Faksimile
- Datierung: 1655
Fundstelle: ProtBrandenbGehR. V p. 71
- Belegtext:
sollen ... die leser keinen partheyen, advocaten ... noch auch anderen das geringste von actis oder productis allein ohne beyseyn eines oder des anderen lesers weder vor der leserey
noch andern orten nicht besichtigen oder lesen lassen
Datierung: 1656
Fundstelle: RAbsch. IV Zugabe 95
Faksimile
- Datierung: 1662
Fundstelle: RAbsch. IV Zugabe 97
Faksimile
- Datierung: 1673
Fundstelle: RAbsch. IV Zugabe 107
Faksimile
- Belegtext:
so bald man eine urkunde wahrnimmt, die schadhaft ist oder zu werden anfaengt, ist ... dafuer zu sorgen, daß ... eine ... abschrift davon genommen, und diese ... durch des reichs-cammergerichts leserey ... beglaubet werde
Datierung: 1753
Fundstelle: Pütter,JurPraxis I 271
[weitere Angaben: ebd. 275]
- Datierung: 1766
Fundstelle: KamLex. 62
Faksimile
- Belegtext:
die leserey ... bestehet aus denen personen, welche ... zu verwahrung derer acten bestellet seynd
Datierung: 1774
Fundstelle: Moser,JustizVerf. II 440
- Belegtext:
leserey ist eben so viel als archiv oder registratur
Datierung: 1781
Fundstelle: Scheidemantel,Repert. I 487
- Datierung: 1791
Fundstelle: Malblank,Kanzleiverf. I 390
Wort danach: Lesereibediente
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten