Wort davor: Lernpfennig
Lernrecht
Wortklasse: Neutrum
Lernrecht (I)
Erklärung:
wie Lehrrecht (I).
- Belegtext:
so ... von frembden oder bürgerssöhnen ... das handwerk bey einem ... zunfftmeister zu lernen ... angeheget würde, derselbe ... dem handwerk einen halben rthlr., zweene zobber bier, vier hühner zur lehre
und lernerecht zu geben ... pflichtig seyn
Datierung: 1598
Fundstelle: WitzenhQ. 148
Lernrecht (II)
Erklärung:
Lehrlingsausbildung.
- Belegtext:
sol ain lernknecht der stat ainen halben guldin und dem hantwerck auch ainen halben guldin fur sein lernrecht ... geben ... inner vierzehen tagen ..., nach dem und er das lernrecht angenomen oder versucht hat
Datierung: 1512
Fundstelle: Donauwörth(Stenger) 174
Wort danach: Lerntag
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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