Wort davor: Leumundhaus

Leut, Leute
Wortklasse: Leut: sg., Leute: Plural
sprachliche Erläuterung: zur idg. Wz. *leudh- 'emporwachsen' stellt sich ein Kollektivum *leudho-, *leudhi- 'Nachwuchs, Volk', neben dem sich auch eine Bez. für Einzelwesen herausbildet; die letztere ist am frühesten belegt (517) und mit ihrer Pluralform in der nhd. Hochsprache allein erfolgreich; der Plural nimmt vielfach kollektive Bedd. auf, der Sg. wird heute durch Mann oder Mensch ersetzt; die erstarrte Lautung in frankolat. leudes weist auf einen Gebrauch als Rechtsterminus hin, der sich der volkssprachl. Entwicklung nicht mehr anpaßt; zur Wortgeschichte vgl. IEW. 684f., Kluge21 438, NlEtymWB. 398, G. Herold, Der Volksbegriff im Sprachschatz des Althochdeutschen und Altniederdeutschen (1940), O.-R. Ehrismann, Volk (1970), ders., Diet, liut und liute in mittelhochdeutscher und spätmittelhochdeutscher Zeit..., in: ZWortf. 27 (1971) 61-80, HRG. II 1845-1848, v.Olberg,Freie passim.

Leut (I)
Erklärung: Bezeichnung für die Mitglieder einer Rechtsgemeinschaft wie auch die Rechtsgemeinschaft selbst, die meist durch die gleichgeartete Beziehung zu einem Herrn oder den Rechtsgenossen konstituiert wird, besonders: die Gesamtheit der unter einem Recht lebenden und (meist ausschließlich:) rechts- und wehrfähigen Personen; die häufig auftretende Paarformel Land und Leute bezeichnet die Gesamtheit der einem Herrn zugeordneten Menschen (auch selbständiger Träger von Herrschaft) und Gebiete, Leute und Gut bezeichnet den gesamten Besitz eines Herrn; im religiösen Bereich: Gemeinschaft der Gläubigen.

Leut (I 1)
Erklärung: das volkssprachige leudes bezeichnet Angehörige des Reiches, das heißt freie Männer unter einem Herrscher, dann (im fränkischen Reich) höhergestellte Freie in Königsnähe, Große des Reichs (vereinzelt: ansehnliche Gefolgsleute überhaupt).

Leut (I 2)
Erklärung: die Untertanen eines Herrschers (ae. und ahd.); das Volk, die Bevölkerung, die Stammesgenossen, die Bürgerschaft, in der Paarformel Land und Leute wie Land (II 3); auch: alle in einem Gebiet lebenden Menschen.
Leut (I 3)
Erklärung: Lehnsleute (I).
Leut (I 4)
Erklärung: Hörige, Eigenleute.
Leut (I 5)
Erklärung: Reisige, Kriegsleute, auch im Sg.: Kriegerschar; im 18. Jh.: Mannschaft im Unterschied zu Offizieren.
Leut (I 6)
Erklärung: Familie, Verwandtschaft.
Leut (I 7)
Erklärung: einem Haus oder Hof oder einer Person als 2Hofgesinde (I), Gesinde (II) oder Knecht (III 1), 1Diener (III 2) zugeordnete Person(en); auch: alle Bewohner eines Hauses.
Leut (I 8)
Erklärung: Gemeinschaft der Gläubigen, Volk Gottes, Kirche.
Leut (II)
Erklärung: Menschheit; Menge, Schar, jedermann, Öffentlichkeit, Allgemeinheit; besondere Wendungen: mit, unter den, vor den Leuten 'in der Öffentlichkeit', bei schlafenden Leuten 'zur Nachtzeit'; der Leute sein 'vogelfrei, der Öffentlichkeit preisgegeben sein', aus den Leuten bringen 'töten, hinrichten'?
vgl. Diet (IV).
Leut (III)
Erklärung: Bezeichnung von Einzelpersonen, deren Gemeinsamkeit im Unterschied zu I durch persönliche, tw. den Stand ohne konkreten Bezug zu einem Herrschaftsverhältnis bezeichnende Attribute (zB: arm, edel, fahrend (s. 1fahren (B III 1)), gut (I 1), schöffenbar) begründet wird oder wo das unterscheidende Merkmal gegenüber der jeweiligen Allgemeinheit sich aus der konkreten Situation ergibt (so bezeichnet Leute im gerichtlichen Verfahren je nach dem Kontext die Parteien, Eideshelfer, Zeugen oder Schiedsrichter oder (MnlWB. IV 526) Männer im Unterschied zu Frauen).
Leut (IV)
Erklärung: Körperschaften, juristische Personen.
sprachliche Erläuterung: nur pl.
Leut (V)
Erklärung: Mannbuße, Wergeld.
vgl. Leutgeld.
Leut (VI)
Erklärung: besondere Wendungen: zu L. deihen, werden, zu den L. gehen erwachsen werden, d. volle Rechtsfähigkeit erlangen.

Wort danach: Leutaufheben

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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