Wort davor: Letznis
letzt
Wortklasse: Adjektiv und Adverb
Erklärung:
am Ende einer Reihe stehend; nur in der Verbindung. mit Rechtswörtern von rechtlichem Belang.
sprachliche Erläuterung:
Superlativ zu laß, vgl. Kluge21 437.
letzt (I)
Erklärung:
in der alphabetischen Ordnung der Substantive.
letzt (I 1)
Erklärung:
letztes Aufgebot letzter Termin bei der Pfandverwertung.
letzt (I 2)
Erklärung:
letzte Frage Gewährung des letzten Wortes für den Angeklagten nach der Urteilsverkündung.
- Belegtext:
deß richters letzte frag (welche offentlich nach verlesenem urthl beschehen mueß)
Fundstelle: NÖLGO. 1656(CAustr.) Art. 51
letzt (I 3)
Erklärung:
letztes Geschäft Testament, Willenserklärung vor dem Tod.
letzt (I 4)
Erklärung:
letztes Gut.
letzt (I 4 a)
Erklärung:
der letzte Teil des Vermögens.
letzt (I 4 b)
Erklärung:
der schlechteste Teil des Vermögens.
- Belegtext:
sullen mich ... wan ... in ein guet ledich wirt, daz weder daz best noch das löst ist, an gevärd besideln
Datierung: 1341
Fundstelle: MBoica VI 596
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- in Google Books
letzt (I 5)
Erklärung:
letzte Hand unter Ehegatten der Überlebende.
- Datierung: 1403
Fundstelle: Gudenus,CDMog. II 1214
- Belegtext:
ist die letzte hand nit mehr dann ein leibzuchter, oder leibzuchtersche an allen erben vnd erbrenten
Datierung: 1437
Fundstelle: KölnStat. I 25
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
wanne dat man und wiff, die geine kyndern hant, ire testament ... under sich vermachent, also dat die leste hant dat keren und wenden moge, war dat sy wilt
Datierung: 1500
Fundstelle: SiegburgWQ. 30
letzt (I 6)
Erklärung:
letzte Instanz das abschließende Berufungsverfahren.
- Belegtext:
das rechtsmittel der revision ... gegen die in den übrigen strafsachen in letzter instanz ergangenen erkenntnisse
Datierung: 1818
Fundstelle: Landsberg,Gutachten 276
letzt (I 7)
Erklärung:
letztes Kind das jüngste oder das längstlebende Kind.
- Belegtext:
ob aber eyn vatter oder eyn muoter mee dann einerley kinde gewönnen und mit dem letsten kinde nit geteylt hetten und also stürben, so solt dasselb kindt alles verlassen guot
erben ungehindert von andern sinen stieffgeschwüsterden
Datierung: 1482
Fundstelle: ZGO.2 3 (1888) 142
- Datierung: 1531
Fundstelle: JbLiechtenstein 5 (1905) 47
letzt (I 8)
Erklärung:
letzter Leib unter Ehegatten der oder die Überlebende.
letzt (I 9)
Erklärung:
letzter Mannsstamm letzter männlicher Erbe in einer Linie.
- Belegtext:
ist derselb lezt mans stamm schuldig die verzigen erbtöchter ... für ain haubt neben seinen töchtern ... in gebürenden thail zuezulassen
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 392
letzt (I 10)
Erklärung:
letzte Ordnung (II 8) testamentarische Verfügung.
- Belegtext:
wie ... khein thail [d. Ehepaares] den andren an vorhabender lester orndnung zue ... hindern, also soll ... auch kheines den andern wider sein ... freien willen zu testiern annöttigen
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. III 6 § 5
letzt (I 11)
Erklärung:
letzter Pfennig.
letzt (I 11 a)
Erklärung:
Restkaufpreis.
letzt (I 11 b)
Erklärung:
bis auf den letzten Pfennig bis zur völligen Bezahlung.
letzt (I 11 c)
Erklärung:
den letzten Pfennig mit dem ersten die ganze Summe auf einmal.
letzt (I 12)
Erklärung:
letzter Rechtstag derjenige Gerichtstag, bei dem der Beklagte sich auf die Klage einlassen muß.
letzt (I 13)
Erklärung:
letzter Tag entstellt aus latesten dach und kontaminiert mit Laster (III)? letzter Gerichtstermin.
- Belegtext:
hie steit N. ind hait vernoymen, dat man is her komen clagen van yem van zerbrochenem vreden, kur, eyne blychende dait ind offen wuonden, ind wart in geheischt eynen dach, den anderen ind den dyrden
ind den vierden bis an synen laster dach
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: Ennen,QKöln I 183
[weitere Angaben: ebd. 185f.]
letzt (I 14)
Erklärung:
letzter Teil Ausgleichung der vorausempfangenen oder vererbten Vermögensteile.
letzt (I 15)
Erklärung:
letztes Urteil das den Rechtsstreit beendende Urteil.
- Datierung: vor 1307
Fundstelle: Tomaschek,Trient 134
- Belegtext:
man sol den schephen der lesten urtail frâgen uber den menschen, welhen tôt is verdient hab nâch dem rechten
Datierung: vor 1328
Fundstelle: Ruprecht(Claußen) Art. 260
letzt (I 16)
Erklärung:
letzter Wille tw. synonym mit Testament, tw. Bezeichnung für die dem Testament zugrundeliegende, noch nicht rechtsförmlich erklärte Absicht.
- Datierung: vor 1307
Fundstelle: Tomaschek,Trient 135
- Belegtext:
ditz ist min testament und min lester wille
Datierung: 1382
Fundstelle: HeilbronnUB. I 143
- Belegtext:
der letzte wille sal der creftigiste sien
Datierung: Ende 14. Jh.
Fundstelle: GlWeichb. 387
- Datierung: Mitte 15. Jh.
Fundstelle: EmsigerR. 150
Textarchiv: EmsigerR. 150
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1457
Fundstelle: Bergenfahrer 99
- Belegtext:
von zeugen der geschefte vnd verwandlung des letzten willens oder gescheffts
Fundstelle: NürnbRef.(1479/84) XX 3
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
- Datierung: 1481
Fundstelle: OstfriesUB. II 146
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
stattrecht sye, das ein person sin ordnung mag endern und meren und der letst wil allweg bestan sol
Datierung: 1493
Fundstelle: BernRatsman. III 428
- Belegtext:
ein testament vnd letsten willen
Datierung: 1494
Fundstelle: Frey,Pract. 133
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1498
Fundstelle: MBoica XVII 429
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- in Google Books
- Datierung: 1505
Fundstelle: KielDenkelb. 64
- Belegtext:
das geschäft oder lezter will ... wierdet genant ain zeugnus oder khundschaft des gemüets und willen des menschen. und haist darumb der lezt will, dann solch ordnung gemainclich
zu lezter weil des menschen so er verrer nicht leben mag noch ainicherlai freien willen mer hat beschehen
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 368
- Datierung: 1530
Fundstelle: Michelsen,Dithm. 259
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- Datierung: 1530
Region/Autor/Textsorte:
Danzig
Fundstelle: ZRG.2 Germ. 1 (1880) 133
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1572
Fundstelle: NordstrandLR.(nd.) 186f.
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
ein testament ist nichts anderst als ein freier ungezwungner entlicher und lester will, darinnen der testirer und gescheftinger gemeßne fursehung thuet, wie es mit seiner verlassung nach seinem todt gehalten solle werden
Datierung: 1573
Fundstelle: Wesener,ErbrechtÖsterr. 119
- Belegtext:
von letsten willen vnd verordnungen
Datierung: 1574
Fundstelle: Frey,Pract. 26
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
wann einer seinen letzten willen ordenlicher weise fuer gericht eroeffnet, und ins stadt-buch zu schreiben begehret, soll es fuer ein testament geachtet werden
Datierung: 1599
Fundstelle: LauenburgStR. 321
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1709
Fundstelle: Mutach 63
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- Datierung: 1722
Fundstelle: Wigand,Paderb. III 163
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
letzt (I 17)
Erklärung:
letzte Willensverordnung Testament und sonstige Verfügungen auf den Todesfall.
- Belegtext:
verfassung der testamenten und letzten willens-verordnungen
Datierung: 1694
Fundstelle: Lahner,Samml. 671
letzt (I 18)
Erklärung:
letzte Zeit Lebensende.
letzt (II)
Erklärung:
als Rechtsregel.
- Belegtext:
de lateste handel vnde contract heuet alle tydt vp alle de sacken de thouörne vorhandelt gewesen syn
Datierung: 1593?
Region/Autor/Textsorte:
JütLow
Fundstelle: Graf u.Dietherr 280 Anm. 311
- Belegtext:
das letzte wort gilt
Fundstelle: Graf u.Dietherr 280
Wort danach: Letztbietende
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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