Wort davor: Leienzoll
Leier
Wortklasse: Femininum
Leier (I)
Erklärung:
Musikinstrument (Drehleier), dessen erwerbsmäßiges Spielen unehrlich macht.
Leier (II)
Erklärung:
Winde, Spannzeug für d. Armbrust, tw. zum Heergewäte gerechnet.
- Belegtext:
geczugk, der zcur were gehoret, also armborst, lyren, buchßen ... gehoret darczu [zcu hergewete] nicht, sundern gehoret zcu deme erbe
Datierung: 1474
Fundstelle: PössneckSchSpr. I 109
- Datierung: 1483
Fundstelle: KahlaUB. 153
[weitere Angaben: hier Teil d. Heergewätes]
Leier (III)
Erklärung:
Strafwerkzeug.
Wort danach: Leih
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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