Wort davor: Leitkaufgekauf

Leitkauf(s)leute, Singular auch Leitkaufsmann
Wortklasse: Leitkauf(s)leute: Plural, Leitkaufsmann: Maskulinum
Erklärung: als Zeuge zu einem Kauf und dem Leitkauf (I 1 b) beigezogene Person.

Wort danach: Leitkaufordnung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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