Wort davor: Leitkauf

Leitkäufer
Wortklasse: Maskulinum

Leitkäufer (I)
Erklärung: Schankwirt und Unterkäufer, dessen Zeugnis in Kaufsachen ungültig ist.

Leitkäufer (II)
Erklärung: Zeuge eines Leitkaufs (I 1 b).

Wort danach: Leitkaufgekauf

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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