Wort davor: Leitgeb(en)haus

Leitgebenrecht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: die von d. Obrigkeit erteilte Befugnis, Wein auszuschenken.

Wort danach: Leitgeber

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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