Leiterrecht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
das Befugnis, vom Nachbargrundstück aus Ausbesserungen am eigenen Haus, Zaun usw. vorzunehmen.
vgl.
Hammerschlag (I).
Wortbildungshinweis: zu
1Leiter.
Wort danach: Leitfahrt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten