Wort davor: Leitel

leiten
Wortklasse: swVerb
sprachliche Erläuterung: ahd. leitan, mhd. leiten, as. le-dian, mnd. leiden, mnl. leiden, Nbf. li-den, afries. le-da, ae. læ-dan neben anders gebildetem la-dia; in der Bedeutung 'anzeigen' ( leiten XI) sind die Belege vielleicht zu 3leiden (III) zu stellen.

leiten (I)
Erklärung: führen.

leiten (I 1)
Erklärung: von Menschen.

leiten (I 2)
Erklärung: von Sachen.

leiten (I 2 a)
Erklärung: d. Schwert l. nur in lit. Quellen: Ritter werden.
leiten (I 2 b)
Erklärung: Wasser, einen Wasserlauf in eine bestimmte Richtung führen.
leiten (I 2 c)
Erklärung: einen Zaun in eine bestimmte Richtung führen.
vgl. Leitgang.
leiten (I 2 d)
Erklärung: mit Pferd oder Wagen fronen, eine Last führen.
vgl. Leitfahrt.
leiten (I 3)
Erklärung: (eine Pfändung auf ein bestimmtes Pfand) leiten.
leiten (II)
Erklärung: sicheres Geleit gewähren, geleiten (IV), feiligen (I).
leiten (III)
Erklärung: afries.: d. Bann l. die Banngewalt ausüben.
leiten (IV)
Erklärung: afries.: e. Zicht l. Klage führen.
leiten (V)
Erklärung: afries.: (e. Verfahren) anordnen, (unter Anklage) stellen.
leiten (VI)
Erklärung: afries.: (e. Buße auf etwas) stellen.
leiten (VII)
Erklärung: afries.: e. 1Gicht (I 1) l. e. Geständnis ablegen.
leiten (VIII)
Erklärung: mit Bez. für Zeugen, Zeugnis: Beweis führen, Zeugen beibringen.
leiten (IX)
Erklärung: beim gerichtlichen Zweikampf.
leiten (IX 1)
Erklärung: afries.: (einen Kämpfer) stellen.

leiten (IX 2)
Erklärung: einen 1Kämpfen (I), Kampf (A) auf jemanden leiten jemandem beim gerichtlichen Zweikampf einen Lohnkämpfer entgegenstellen.

leiten (X)
Erklärung: sich oder jn. mit einem Reinigungseid, einem Ordal von einer Beschuldigung reinigen.
sprachliche Erläuterung: nur ae.
leiten (XI)
Erklärung: etwas vor die Obrigkeit bringen, anzeigen, wie 3leiden (III).
leiten (XII)
Erklärung: jemanden in Anspruch nehmen.
leiten (XIII)
Erklärung: amtlich festlegen, beleiten (I 2).
leiten (XIV)
Erklärung: in den Besitz eines Gutes einweisen, beleiten (I 3).

Wort danach: Leitene

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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