Wort davor: Leistensrecht

Leister
Wortklasse: Maskulinum

Leister (I)
Erklärung: wer d. Leistung (I), d. Einlager erbringt.

Leister (II)
Erklärung: wer eine Verpflichtung erfüllt.
Wortbildungshinweis: zu leisten (I).
Leister (III)
Erklärung: Verbannter.
Wortbildungshinweis: zu leisten (III 3).

Wort danach: Leisterrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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